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Rente ohne je gearbeitet zu haben: bis zu 1605 Euro pro Monat – Erklärungen

Älteres Paar sitzt am Tisch, liest Brief und scrollt auf Tablet, umgeben von Papieren und Kaffeetasse.

Manche Menschen haben nie einer klassischen Erwerbstätigkeit nachgegangen und können dennoch im Alter Leistungen erhalten – in bestimmten Konstellationen sogar bis zu 1605 Euro pro Monat. Wie kann das sein?

Viele stellen sich mit Blick auf das Rentenalter die Frage, ob man überhaupt Geld im Ruhestand bekommen kann, ohne jemals gearbeitet zu haben. In der Praxis ist das in klar abgegrenzten Fällen tatsächlich möglich. Im Folgenden geht es um die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen.

Was ist die Aspa?

Das Portal Planet.fr erinnert in diesem Zusammenhang an die Allocation de solidarité aux personnes âgées (Aspa). Dabei handelt es sich streng genommen nicht um eine beitragsfinanzierte Rente, sondern um eine bedarfsabhängige Unterstützung, die von Rentenkassen unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt wird.

Wenn jemand nie gearbeitet hat und keinerlei Einkommen bezieht, liegt der maximale Aspa-Betrag im Jahr 2025 bei 1 034,28 € pro Monat für eine alleinstehende Person bzw. bei 1 605,73 € pro Monat für ein Paar.

Ausgezahlt wird die Aspa – wie unsere Kollegin erläutert – vor allem an Personen, die keine Rentenbeiträge entrichtet haben, sofern mehrere Kriterien erfüllt sind. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Mindestalter von 65 Jahren; 62 Jahre genügen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit anerkannt ist oder eine dauerhafte Erwerbsminderung von mindestens 50 % vorliegt.

Zusätzlich muss der Wohnsitz stabil in Frankreich liegen, also ein tatsächlicher Aufenthalt von mindestens neun Monaten pro Jahr. Ausserdem gilt: Es müssen zuvor sämtliche möglichen Rentenansprüche beantragt worden sein – eigene Ansprüche ebenso wie Hinterbliebenenrenten, unabhängig davon, ob sie aus Frankreich oder aus dem Ausland stammen.

Entscheidend ist zudem die Einkommensgrenze: Im Jahr 2025 dürfen die Ressourcen 1 034,28 euros pro Monat für Alleinstehende (also 12 411,44 euros pro Jahr) und 1 605,73 euros mensuels für Paare (also 19 268,80 euros par an) nicht überschreiten.

Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist das Verfahren laut Bericht nochmals komplexer. Wer Details braucht, sollte die Informationen auf Servicepublic.fr nachlesen, wo die Voraussetzungen und Schritte ausführlich erläutert werden.

Rentenquartale ohne Beschäftigung

Neben dieser Form der Mindestabsicherung können unter bestimmten Umständen auch Versicherungszeiten angerechnet werden, obwohl keine Beschäftigung im engeren Sinn ausgeübt wurde. Solche „gleichgestellten“ Situationen können Rentenansprüche begründen, etwa: Mutterschaft, Kindererziehung, Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität, Reha- oder berufliche Weiterbildungsphasen, Militär- oder Zivildienst sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit – sowohl mit als auch ohne Leistungsbezug. So können Mutterschaft und die Erziehung eines Kindes mehrere Quartale einbringen.

Diese Anrechnungszeiten können helfen, die erforderliche Anzahl zu erreichen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu eröffnen. Ohne ausreichende Beitragszahlungen bleibt der Zahlbetrag allerdings in der Regel niedrig. Gerade bei unterbrochenen oder untypischen Erwerbsbiografien ist diese Regelung besonders relevant.

Welche Sonderfälle gibt es?

Einige Personengruppen – zum Beispiel Eltern, die zu Hause bleiben, oder pflegende Angehörige – können Rentenquartale auch ohne eigene Beiträge erwerben, und zwar über die Assurance vieillesse des parents au foyer (AVPF). Dieses System wird von der CAF finanziert und ist an Bedingungen geknüpft, insbesondere an Einkommensgrenzen sowie an die Betreuung von Kindern oder die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger.

Auch Menschen mit Behinderung können – abhängig vom Grad der Einschränkung – Ansprüche auf Leistungen im Alter geltend machen, etwa durch den Übergang zur Aspa oder zur Basisrente ab 62 Jahren.

Unterm Strich gilt: Wer in Frankreich sein ganzes Leben nie gearbeitet hat, erhält keine beitragsabhängige Rente, kann aber Anspruch auf die Aspa haben. Zusätzlich ist es möglich, über anerkannte Anrechnungszeiten Quartale zu sammeln und damit teilweise Leistungen für den Ruhestand zu erhalten, ohne einem Job im klassischen Sinn nachzugehen.

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