Erstkontakt
Erstkontakt
Um einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren, rufen Sie bitte während der Sprechzeiten an oder sprechen Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter. Ich rufe Sie dann zurück. Gerne beantworte ich Ihnen auch Ihre E-mail.
Telefonische Sprechzeiten Dipl.-Psych. Christoph Pfundt Tel.-Nr. 06392 8409986 in Hauenstein:
donnerstags 12.00 – 13.00 Uhr
freitags 12.00 – 13.00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten Dipl.-Psych. Christoph Pfundt Tel.-Nr. 06233 353 1186 in Lambsheim:
montags 12.00 – 13.00 Uhr
dienstags 12.00 – 13.00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten Dr.phil. Dipl.-Psych. Volker Sprondel Tel.-Nr. 06392 8409984 in Hauenstein:
montags 12.00- 13.00 Uhr
dienstags 12.00 – 13.00 Uhr
Sie können auf Eigeninitiative Kontakt aufnehmen, von einem Arzt überwiesen werden oder durch eine Klinik, in der Sie bereits eine stationäre Therapie oder Reha-Maßnahme durchlaufen haben. Bei einigen privaten Krankenkassen brauchen Sie eine Überweisung durch einen Primärarzt.
Was Sie zur 1. Sitzung mitbringen sollen:
- Versichertenkarte
- Überweisungsschein, falls Sie von einem Arzt überwiesen wurden
- evtl. Vorbefunde und Entlassberichte, wenn Sie bereits in Behandlung waren
Formaler Ablauf der Therapie
- Die Therapie beginnt mit der Sprechstunde (max. 3) und führt entweder zu einer Akut-Behandlung oder zu zwei weiteren probatorischen Sitzungen, denen entweder eine Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie folgt. In der Sprechstunde wird geklärt, worin Ihre Problematik besteht und ob eine Psychotherapie in Frage kommt.
- Wenn sich Therapeut und Patient darüber einig sind, dass eine Therapie notwendig und erfolgversprechend ist, wird ein Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt. Hierfür unterschreiben Sie ein Formblatt, das ich Ihnen aushändige. Außerdem gebe ich Ihnen das Formblatt „Konsiliarbericht“ mit. Dieses lassen Sie von Ihrem (Haus-)Arzt ausfüllen und bringen es zur nächsten Therapiestunde wieder mit. Der Arzt macht Angaben zum psychischen und somatischen Befund; ferner beurteilt er, ob aufgrund der Befunde eine ambulante Psychotherapie durchführbar ist und welche Maßnahmen der Mitbehandlung aus ärztlicher Sicht ggf. erforderlich sind.
- In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie (KZT1 und KZT2) beantragt (2 x 12 Therapiestunden). Sofern mehr Zeit für die Therapie benötigt wird, kann die Therapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden (weitere 35 Stunden, gutachterpflichtig). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Therapie um weitere 20 Stunden (insgesamt 80 Stunden) fortzuführen, was allerdings im Ermessen der Krankenkasse liegt. Jeder Therapieabschnitt ist anzeige- oder antragspflichtig.
- Bei Bedarf werden die Partner, Eltern oder andere Bezugspersonen des Patienten mit in die Therapie einbezogen.
- Die Therapiesitzungen finden i.d.R. 1x pro Woche oder alle 2 Wochen statt. Eine Therapiestunde dauert mind. 50 Minuten.
- Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte spätestens einen Tag vorher ab.
Abrechnung
Ich habe eine Abrechnungsgenehmigung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bei einigen privaten Krankenkassen sollten Sie prüfen, ob Psychotherapie ein Teil des Leistungsumfanges Ihrer Kasse ist.
Bei gesetzlicher Krankenversicherung bringen Sie zu jedem neuen Quartalsbeginn Folgendes mit:
Zu Ihrer Information:
Als psychologischer Psychotherapeut bin ich nicht befugt, Medikamente zu verschreiben.
Ich unterliege selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.