Ermittlungen der deutschen Behörden
Deutsche Behörden untersuchen einen Vorfall vom 1. Juni: Auf einem Flug einer Airline zwischen der Türkei und Düsseldorf soll sich ein Passagier geweigert haben, neben einer Frau Platz zu nehmen. Als Begründung habe er sich auf die Scharia berufen. Im weiteren Verlauf soll es zudem zu einem Angriff auf eine Flugbegleiterin gekommen sein.
Nach Angaben der Bundespolizei, über die lokale Medien berichteten, handelt es sich um einen 29-jährigen deutschen Staatsbürger mit türkischen Wurzeln. Er soll den ihm zugewiesenen Sitzplatz abgelehnt haben, weil dieser sich neben einer Mitreisenden befand.
Ablauf an Bord des SunExpress-Flugs
Zeugen sagten demnach aus, der Mann habe zur Rechtfertigung die Scharia genannt – ein Regelwerk religiöser und moralischer Vorschriften im Islam.
Eine Flugbegleiterin versuchte, die Situation zu beruhigen und die Einhaltung der Sitz- und Sicherheitsvorgaben sicherzustellen. Der Streit habe sich jedoch zugespitzt; der Passagier soll der Mitarbeiterin ins Gesicht geschlagen beziehungsweise sie mit einem Schlag getroffen haben.
Nach der Landung in Düsseldorf ging die Polizei an Bord und nahm den Verdächtigen fest. Zunächst habe er die Beamtinnen und Beamten beleidigt, später aber den Sachverhalt eingeräumt. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung und Beleidigung von Polizeikräften ermittelt. Bestätigt wurde, dass es sich um einen Flug von SunExpress handelte, einem Joint Venture von Turkish Airlines und Lufthansa.
Rechtliche Einordnung: Scharia und deutsches Recht
Die deutschen Behörden betonen, dass eine Berufung auf religiöse Regeln weder körperliche Gewalt rechtfertigt noch Verstösse gegen Sicherheitsvorschriften an Bord. Die Ermittlungen laufen weiter, um den genauen Ablauf und das Ausmass der Gewalt zu klären.
Die Scharia wird in unterschiedlichen Ländern und Gemeinschaften verschieden ausgelegt, hat in Deutschland jedoch keine rechtliche Gültigkeit; hier gilt ausschliesslich das Bundesrecht.
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