Die Unabhängige Gewerkschaft der Beschäftigten in Forstwirtschaft, Umwelt und Katastrophenschutz (SinFAP) hat an diesem Sonntag einen fünftägigen landesweiten Streik der Einsatzkräfte der Spezialeinheit des Zivilschutzes (FEPC) angekündigt. Anlass ist nach Angaben der Gewerkschaft die „anhaltende“ Nichtauszahlung von Vergütungen für Mehrarbeit.
Ablauf des Streiks und Begründung durch SinFAP
Nach Darstellung des SinFAP beginnt der Protest am Montag und endet am Freitag. Die Arbeitsniederlegung sei „ein wahrer Aufschrei der Empörung“ der FEPC-Einsatzkräfte, die „seit viel zu langer Zeit auf die Auszahlung von Beträgen warten, die ihnen gesetzlich zustehen und von der Nationalen Behörde für Notfälle und Zivilschutz (ANEPC) zu zahlen wären“.
Welche Zahlungen betroffen sind: DECIR 2025, „Kristine“ und Dienstpläne
In einer Mitteilung präzisiert SinFAP, dass es unter anderem um ausstehende Zahlungen für Stunden geht, die im Rahmen des Spezialeinsatzdispositivs zur Bekämpfung von Vegetationsbränden (DECIR) 2025 geleistet wurden. Ebenfalls betroffen seien Vergütungen aus dem operativen Einsatz im Zusammenhang mit dem Tiefdruckgebiet „Kristine“ sowie die Überstunden, die durch den Dienstplan selbst entstanden seien.
„Trotz der wiederholten Forderungen und der zahlreichen Warnhinweise, die SinFAP vorgelegt hat, hat die ANEPC eine Haltung ständiger Verweigerung oder Verschleppung dieser Zahlungen beibehalten und Schulden angehäuft, die in vielen Fällen bereits mehrere Tausend Euro pro Einsatzkraft erreichen“, heißt es.
Kritik an der ANEPC-Spitze und Forderung nach politischem Eingreifen
SinFAP stellt zudem die Frage, ob die Führung der ANEPC „ebenfalls monatelang oder sogar jahrelang ohne die Bezahlung bleibt, die der geleisteten Arbeit entspricht“. Aus Sicht der Gewerkschaft sei es „unverständlich, dass im öffentlichen Sektor ein Management, das die Rechte der Beschäftigten systematisch verletzt, weiterhin politisches Vertrauen genießt, statt dass diejenigen ersetzt werden, die ihre Unfähigkeit zeigen, eine öffentliche Einrichtung zu führen“.
Gleichzeitig betont SinFAP, die FEPC-Einsatzkräfte hätten „nie verweigert, ihren Auftrag zu erfüllen“. Sie hätten weiterhin Menschen und Sachwerte geschützt, Brände bekämpft, auf Katastrophen reagiert und der Bevölkerung geholfen – selbst dann, „wenn dies bedeutete, die finanziellen Schwierigkeiten ihrer eigenen Familien durch die wiederholten Verzögerungen bei den Zahlungen noch zu verschärfen“.
„Dieser Streik bedeutet keine Abkehr vom Auftrag, Portugal zu dienen. Im Gegenteil: Er ist ein verzweifelter Appell, die Würde von Fachkräften zu respektieren, die täglich ihr Leben im Dienst des Landes riskieren“, ist in der Mitteilung zu lesen.
Daher fordert SinFAP ein dringendes Eingreifen des Ministers für Inneres, „damit er die sofortige Regulierung aller ausstehenden Zahlungen anordnet und eine tiefgreifende Verantwortungszuweisung gegenüber der aktuellen ANEPC-Leitung vorantreibt“. Deren Handeln zeige aus Sicht der Gewerkschaft „den Verlust der Kompetenz, eine öffentliche Einrichtung wirksam zu führen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten sicherzustellen“.
SinFAP weist außerdem auf „eine Realität hin, die sich jedes Jahr wiederholt: In Portugal scheint es nur während der Sommerzeit Sensibilität und Sorge für die Beschäftigten zu geben, die täglich die Hilfe für die Bevölkerung sicherstellen“. Erst in dieser Phase, wenn Wald- und Vegetationsbrände sowie andere Notlagen medial stärker präsent seien, könnten diese Fachkräfte ihren Problemen Sichtbarkeit verschaffen und die Achtung ihrer Rechte einfordern.
„Leider entsteht nur im Sommer die notwendige Aufmerksamkeit, um über die Schwierigkeiten dieser Beschäftigten zu diskutieren und nach Lösungen zu suchen, obwohl ihre Arbeit das ganze Jahr über unverzichtbar und dauerhaft ist“, ergänzt die Gewerkschaft.
Die Einsatzkräfte der Spezialeinheit des Zivilschutzes „fordern lediglich das, was in einem Rechtsstaat elementar ist: die fristgerechte Auszahlung der Vergütung für die Arbeit, die sie tatsächlich geleistet haben“.
Während des Streiks werde die Hilfe für Personen, die sie benötigen, durch angeordnete Mindestdienste gewährleistet.
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